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Fachbereich

02. Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist unabdingbar für die Bearbeitung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen und des Jahresabschlusses. Sie können uns mit sämtlichen Aufgaben der Buchhaltung betreuen. Dadurch, dass Sie uns nur noch die Belege zur Verfügung stellen – analog per Pendelordner oder digital per Unternehmen online – sparen Sie viel Zeit, die Sie für wichtigere Dinge nutzen können. Sie können die Erstellung Ihrer Buchhaltung aber auch selbst übernehmen; wir versorgen Sie dann gerne mit der passenden Software. Sie erhalten natürlich nach der Bearbeitung betriebswirtschaftliche Auswertungen für einen aussagekräftigen Überblick Ihres betrieblichen Ergebnisses. Wenn Sie sich für Unternehmen Online unseres Systempartners DATEV eG entscheiden, erhalten Sie zahlreiche Programmverbindungen, die Sie bei der Bearbeitung unterstützen, beispielsweise Onlinebanking oder ein Rechnungsschreibungsprogramm für Ihre Ausgangsrechnungen. 

  • Kontierung und Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle
     

  • Controlling Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten
     

  • Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen mit Vorjahres- und Branchenvergleichen
 
     

  • Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen an das Finanzamt und das Bundeszentralamt für Steuern 

Finanzbericht

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